Verwaltungsrat


Nach dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögesns in der Diözese Fulda verwaltet der Verwaltungsrat das kirchliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Er vertritt die Kirchengemeinde in Vermögensfragen.


Zu seinen Hauptaufgaben gehört der Beschluss über den haushaltsplan einer Kirchengemeinde und die Feststellung der Jahresrechnung. Erprüft die Vermögensverzeichnisse der Kirchengemeinden und bestellt einen Rendanten.


Die Mitarbeit im Verwaltungsrat erfordert ein hohes Maß an Verantwortlichkeit. Die Mitglieder sind immer dann gefordert, wenn es um finanzielle Fragen, um Personalentscheidungen, insbesondere im Kindergarten, oder um bauliche Tätigkeiten geht.